Energieberatung für Nicht-Wohngebäude
Im Rahmen des Wärmeschutznachweis wird das Referenzgebäudeverfahren für Nichtwohngebäude nach den Richtlinien der DIN V 18599 Normenreihe 1 - 11 angewendet.
Dies sieht vor, dass das bestehende Gebäude mit einem fiktiven Gebäude vergleichbarer Nutzung aus den Vorgaben der DIN V 18599 gegenübergestellt und energetisch bewertet wird.
Dieses Verfahren unterteilt die Gebäude in Nutzungszonen und berücksichtigt dabei die spezifischen Anforderungen jeder einzelnen Zone. Energiegewinne und -verluste der Zonen untereinander werden dabei gegengerechnet. Die Berechnung bezieht sich dabei auf ein Referenzgebäude gleicher Geometrie, Nettogrundfläche, Ausrichtung und Nutzung.
Hierzu werden aus den bau- und heizungstechnischen Daten die Energieströme des Gebäudes ermittelt. Die Energieströme setzen sich hierbei aus den Transmissionswärmeverlusten (Wärmedurchgang) der Gebäudehülle, insbesondere Fenster, Außenwände, Geschoßdecken und Dachflächen, sowie den Lüftungsverlusten und den Verlusten in der Heizungs- und Lüftungsanlage, sowie denen der Warmwasserbereitung zusammen.
Die Berechnung erfolgt für den Nutz-, End- und Primärenergiebedarfs für Beheizung, Kühlung, Beleuchtung und Warmwasser.